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   LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14   

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LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14 (https://dejure.org/2014,56401)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.11.2014 - 2 Sa 460/14 (https://dejure.org/2014,56401)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. November 2014 - 2 Sa 460/14 (https://dejure.org/2014,56401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksame Elternzeitvertretung im Schulbereich und abgelehnter institutioneller Rechtsmissbrauch nach Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls; Gesamtbefristungsdauer von unter sieben Jahren bei insgesamt neun Verlängerungen des Arbeitsverhältnisses (hier: ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer angestellten Lehrerin wegen Vertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14
    Ein zur Befristung eines Arbeitsvertrages erforderlicher sachlicher Grund liegt nach §§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG, 21 Abs. 1 BEEG vor, wenn ein Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, einer Elternzeit oder einer auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Vereinbarung beruhenden Arbeitsfreistellung zur Betreuung eines Kindes oder für diese Zeiten zusammen oder für Teile davon eingestellt wird (BAG - 7 AZR 783/10 - 18.07.2012; BAG - 7 AZR 443/09 - 18.07.2012).

    Neben dieser allgemeinen Regelung bestimmt § 21 Abs. 1 BEEG, dass ein die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigender sachlicher Grund gegeben ist, wenn ein Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes laut dem Mutterschutzgesetz, eine Elternzeit, einer auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Vereinbarung beruhenden Arbeitsfreistellung zur Betreuung eines Kindes oder für diese Zeiten zusammen oder für Teile davon eingestellt wird (vgl. BAG, Urteile vom 18. Juli 2012-7 AZR 783/10 - Rn. 12 und 7 AZR 443/09 - Rn. 16, jeweils zitiert nach [...]).

    d) Die Befristung zum 7. September 2014 im Arbeitsvertrag der Parteien vom 26. Juli/16. August 2013 ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesarbeitsgericht in Konkretisierung der nach dem Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 (C 586/10 - Kücük, NJW 2012, S. 989 ff. [EuGH 26.01.2012 - Rs. C-586/10] ) unionsrechtlich gebotenen Missbrauchskontrolle in ersten Entscheidungen (vgl. Urteile vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 und vom 10. Juli 2013-7 AZR 761/11 und 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12, allesamt zitiert nach [...]) entwickelten Rechtsgrundsätzen nicht rechtsunwirksam.

    Bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs ist das Bundesarbeitsgericht demgegenüber davon ausgegangen, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Vertretungsbefristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (vgl. BAG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09, zitiert nach [...]).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14
    Ein zur Befristung eines Arbeitsvertrages erforderlicher sachlicher Grund liegt nach §§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG, 21 Abs. 1 BEEG vor, wenn ein Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, einer Elternzeit oder einer auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Vereinbarung beruhenden Arbeitsfreistellung zur Betreuung eines Kindes oder für diese Zeiten zusammen oder für Teile davon eingestellt wird (BAG - 7 AZR 783/10 - 18.07.2012; BAG - 7 AZR 443/09 - 18.07.2012).

    Neben dieser allgemeinen Regelung bestimmt § 21 Abs. 1 BEEG, dass ein die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigender sachlicher Grund gegeben ist, wenn ein Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes laut dem Mutterschutzgesetz, eine Elternzeit, einer auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Vereinbarung beruhenden Arbeitsfreistellung zur Betreuung eines Kindes oder für diese Zeiten zusammen oder für Teile davon eingestellt wird (vgl. BAG, Urteile vom 18. Juli 2012-7 AZR 783/10 - Rn. 12 und 7 AZR 443/09 - Rn. 16, jeweils zitiert nach [...]).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das Bundesarbeitsgericht bei einer Dauer von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten bei vier befristeten Arbeitsverhältnissen sowie keinen weiteren - vom Arbeitnehmer vorzutragenden - Umständen keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gesehen (vgl. BAG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10, zitiert nach [...]).

  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14
    d) Die Befristung zum 7. September 2014 im Arbeitsvertrag der Parteien vom 26. Juli/16. August 2013 ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesarbeitsgericht in Konkretisierung der nach dem Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 (C 586/10 - Kücük, NJW 2012, S. 989 ff. [EuGH 26.01.2012 - Rs. C-586/10] ) unionsrechtlich gebotenen Missbrauchskontrolle in ersten Entscheidungen (vgl. Urteile vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 und vom 10. Juli 2013-7 AZR 761/11 und 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12, allesamt zitiert nach [...]) entwickelten Rechtsgrundsätzen nicht rechtsunwirksam.

    Das Bundesarbeitsgericht hat zuletzt in seinen Entscheidungen vom 19. Februar 2014 (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2014-7 AZR 260/12 - Rn. 36, zitiert nach [...]) und 24. September 2014 (vgl. BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38, zitiert nach [...]) noch einmal betont, dass eine Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalles notwendig ist und keine zeitlichen oder zahlenmäßigen Grenzen statuiert, sondern lediglich grobe Orientierungshilfen gegeben.

  • LAG Düsseldorf, 17.07.2013 - 7 Sa 450/13

    Nicht vorhersehbarer Vertretungsbedarf

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14
    Das beklagte Land wäre trotzdem berechtigt, einen solchen dauerhaft bestehenden Vertretungsbedarf durch befristet eingestellte Arbeitnehmer abzudecken (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 17. Juli 2013 - 7 Sa 450/13, zitiert nach [...]).
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14
    Aufgrund dieser Umstände, nämlich vor diesem Hintergrund letztlich zu berücksichtigender zehn Arbeitsverträge mit einer Gesamtdauer von unter sieben Jahren, kann nach Ansicht der Berufungskammer unter Berücksichtigung der angezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere auch BAG, Urteil vom 13. Februar 2013-7 AZR 225/11 - Rn 40, in dem der 7. Senat bei einer knapp mehr als fünfeinhalbjährigen Dauer und 13, nach Angaben der Klägerin überwiegend auf Vertretungsbedarf gestützten, befristeten Verträgen einen Missbrauch nicht von vornherein ausgeschlossen, aber auch nicht als indiziert angesehen hat) nicht von einer Überschreitung der in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG genannten Grenzen alternativ oder insbesondere kumulativ in besonders gravierendem Ausmaß ausgegangen werden, wodurch eine missbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit zur Sachgrundbefristung indiziert wäre.
  • BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang -

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14
    Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (BAG, Urteil vom 14. April 2010- 7 AZR 121/09 - Rn. 16, zitiert nach [...]).
  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14
    d) Die Befristung zum 7. September 2014 im Arbeitsvertrag der Parteien vom 26. Juli/16. August 2013 ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesarbeitsgericht in Konkretisierung der nach dem Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 (C 586/10 - Kücük, NJW 2012, S. 989 ff. [EuGH 26.01.2012 - Rs. C-586/10] ) unionsrechtlich gebotenen Missbrauchskontrolle in ersten Entscheidungen (vgl. Urteile vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 und vom 10. Juli 2013-7 AZR 761/11 und 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12, allesamt zitiert nach [...]) entwickelten Rechtsgrundsätzen nicht rechtsunwirksam.
  • BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12

    Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat zuletzt in seinen Entscheidungen vom 19. Februar 2014 (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2014-7 AZR 260/12 - Rn. 36, zitiert nach [...]) und 24. September 2014 (vgl. BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38, zitiert nach [...]) noch einmal betont, dass eine Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalles notwendig ist und keine zeitlichen oder zahlenmäßigen Grenzen statuiert, sondern lediglich grobe Orientierungshilfen gegeben.
  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14
    Fehlt dieser Kausalzusammenhang, ist die Befristung nicht durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt (BAG, Urteil vom 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 14, zitiert nach [...]).
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14
    Diese wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, auch durch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gewahrt (vgl. BAG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, zitiert nach [...]).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

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